Die Aurora Humanitarian Initiative wurde im Namen der Überlebenden des Völkermords an den Armeniern und als Zeichen der Dankbarkeit gegenüber ihren Rettern gegründet. Die Initiative möchte die Helfer und Retter von heute in die Lage versetzen, jenen Menschen, die dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, Leben und Hoffnung zu schenken und damit den Kreislauf des Gebens fortzusetzen. Die Aurora Humanitarian Initiative ist gelebte Dankbarkeit in Aktion. Aurora unterstützt Projekte und Menschen, die unter großer Gefahr dort menschliches Leid lindern, wo die Not am größten ist und Hilfe dringend benötigt wird: den Aurora-Preis zur Förderung der Menschlichkeit, die Aurora Dialogues, den Aurora Humanitarian Index, die Gratitude Projects und die 100 LIVES Initiative. Die Aurora Humanitarian Initiative wurde von den Philanthropen Vartan Gregorian, Noubar Afeyan und Ruben Vardanyan ins Leben gerufen. Ihnen haben sich bereits Tausende Unterstützer und Partner angeschlossen.
Die Aurora Humanitarian Initiative wird durch drei Organisationen repräsentiert – die Aurora Humanitarian Initiative Foundation, Inc. (USA), die Aurora Humanitarian Initiative Foundation (Schweiz) und die Gemeinnützige Aurora Humanitarian Initiative Stiftung (Armenien).
Jedweder Inhalt, der auf der Website veröffentlicht wurde, ist oder wird, inklusive ausnahmslos alle Artikel, Beträge, Fotos, Videos (nachfolgend “Content”) steht unter dem Copyright von oder ist lizenziert durch die Aurora Humanitarian Initiative (nachfolgend “Aurora”). Jedwede Nutzung des Content, inklusive ausnahmslos aller Übersetzungen, Download, Verbreitung, Uploads, Transfers darf allein für nichtkommerzielle Zwecke veröffentlicht werden und nur mit Verweis darauf, dass Aurora der Rechteinhaber des Content ist mittels des Verweises ©Aurora Humanitarian Initiative: auroraprize.com.
Der Aurora-Preis zur Förderung der Menschlichkeit
Der Aurora-Preis zur Förderung der Menschlichkeit wurde von der Aurora Humanitarian Initiative Foundation, Inc. (US) gegründet, einer Nichtprofitorganisation, die nach den Bestimmungen des US-Bundesstaates Delaware, USA, organisiert ist (im Folgenden “Foundation”, was die Institutionen und Dienstleister der Foundation einschließt) und eine globale Initiative ist, die Dankbarkeit gegenüber den Individuen und Institutionen ausdrückt, deren heroische Taten das Leben vieler Armenier während dem Völkermord vor hundert Jahren gerettet haben. Die Webadresse für den Aurora-Preis lautet https://auroraprize.com.
Der Aurora-Preis zur Förderung der Menschlichkeit ist eine globale humanitäre Auszeichnung. Er soll diejenigen würdigen und unterstützen, die ihr eigenes Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit riskieren, um das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit von anderen Menschen zu retten, die infolge von gewaltsamen Konflikten, Gräueltaten oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben. Die Auswahl des Aurora-Preisträgers erfolgt nach den Kriterien Mut, Engagement und Einfluss der nominierten Person.
Den Vorsitz der Auswahlkommission des Aurora-Preises führt Lord Ara Darzi, Co-Direktor des Institute of Global Health Innovation am Imperial College London. Der Auswahlkommission gehören an die Friedensnobelpreisträgerin Leymah Gbowee, die Präsidentin der Carnegie Corporation of New York Dame Louise Richardson, die ehemalige Präsidentin Irlands Mary Robinson, der ehemalige Präsident Mexikos Ernesto Zedillo, Pulitzer-Preis-Gewinner Dele Olojede, der ehemalige CEO von Unilever und Mitbegründer und Vorsitzender von IMAGINE Paul Polman, der Menschenrechtsaktivist, Mitbegründer von The Sentry John Prendergast und Gründer con Tent Partnership for Refugees. Der Oscar-Preisträger, Schauspieler und Philanthrop George Clooney ist Ehrenvorsitzende der Auswahlkommission.
Im Namen der Überlebenden des Völkermordes an den Armeniern und als Zeichen der Dankbarkeit gegenüber ihren Rettern wird ein Aurora-Preisträger gewürdigt. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 1.000.000 US-Dollar verbunden, das dem Preisträger die einzigartige Gelegenheit gibt, den Kreislauf des Gebens fortzusetzen und die Organisationen zu unterstützen, die Menschen in Not helfen.
Nominierungen für den Aurora-Preis können über https://auroraprize.com eingereicht werden. Einsendeformulare werden so bald wie möglich bei Verkündung der nächsten Nominierungsphase verfügbar sein. Das Online-Nominierungsverfahren ist für weltweite Nominierungen offen. Die Teilnahmeberechtigungen für sowohl Nominierende (eine Einzelperson oder Organisation, die eine Nominierung für den Aurora-Preis einreicht) als auch Nominierte (eine Einzelperson oder Organisation, die für den Aurora-Preis nominiert) werden im folgenden Text präsentiert.
Hinsichtlich der Beurteilung Ihrer Nominierung durch die Foundation konstituieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) das Verhältnis zwischen Ihnen und der Foundation mit Blick auf die Prozesse der Einsendung und der Beurteilung. Im Rahmen dieser AGB beziehen sich die Ausdrücke “Sie” und “Ihr/Ihre/…“ auf den Nominierenden im eigenen Namen oder im Namen der Organisation, die die Nominierung über eine bevollmächtigte Einzelperson vornimmt. Indem Sie Ihre Nominierung einsenden, zeigen und garantieren Sie, dass sie diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert haben, sowohl von Ihrer Seite wie auch von der Ihrer Organisation, die Sie zur Einsendung bevollmächtigt hat. Alle Nominierungen gehen in den Besitz der Foundation über und müssen nicht anerkannt oder zurückgesendet werden.
1. VORAUSSETZUNGEN FÜR NOMINIERENDE
Nominierende können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen sein. Um die Integrität des Prozesses zu wahren und mögliche Interessenkonflikte auszuschließen, gelten folgende Bedingungen:
1. Selbstnominierungen sind nicht erlaubt.
2. Sie müssen den vollen Namen und die Kontaktdaten preisgeben. Sollten Sie im Auftrage einer Organisation eine Nominierung abgeben wollen, so müssen Sie auch die Kontaktdaten der Organisation angeben.
3. Falls Sie dazu bevollmächtigt wurden, im Namen einer Organisation eine Nominierung abzugeben, müssen Sie dies bestätigen und auf Anfrage des Sekretariats eine schriftliche Vollmacht vorlegen können.
SIE WERDEN AUCH DIESBEZÜGLICH BEFRAGT:
1. Ob Sie als leitender Angestellter oder Mitarbeiter oder in irgendeiner Form eine Vergütung durch den Nominierten für Ihre Tätigkeiten erhalten.
2. Ob Sie ein Familienmitglied eines leitenden Angestellten oder Mitarbeiters des Nominierten sind.
3. Ob Sie in irgendeiner Form verbunden mit Aurora-Preis (z.B. Sekretariat, Auswahlkommission, Unabhängiger Beobachter (EY), Aurora Humanitarian Initiative Foundation, etc.) oder ein Familienmitglied von jemandem sind, der mit dem Aurora-Preis verbunden ist (unter Familienmitglied wird verstanden: Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Tochter, Sohn, Ehepartner, Schwiegerfamilie, unabhängig vom Wohnort; oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, egal ob verwandt oder nicht).
2. EINREICHUNG EINER NOMINIERUNG
Indem Sie auf “Einsenden” klicken, reichen Sie Ihre Nominierung ein und akzeptieren das Folgende:
- Sie nominieren im eigenen Namen ODER wenn Sie im Namen einer Organisation nominieren, dann wurden Sie von der Organisation dazu bevollmächtigt;
- Sie haben die oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert;
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen konstituieren eine bindende Vereinbarung zwischen Ihnen und der Foundation;
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt und werden nicht per Gesetz davon abgehalten, diese Nominierung zu tätigen und dieser Vereinbarung zuzustimmen.
3. VORAUSSETZUNGEN FÜR NOMINIERTE
Die Nominierten können Personen oder Gruppen von überall auf der Welt sein, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Sie sind am Leben (der Aurora-Preis wird nicht posthum vergeben);
2. Sie wurden noch nicht (als Preisträger) mit dem Aurora-Preis ausgezeichnet und auch nicht bei der vergangenen Preisverleihung als Aurora-Finalisten nominiert.
3. Sie, wenn sie eine Gruppe darstellen, sind keine formell gefasste Organisation irgendeiner rechtlichen Art;
4. Sie haben niemals an unmenschlichen Taten teilgenommen oder diese selbst verübt (einschließlich Krieg, Völkermord, terroristische oder extremistische Aktivitäten), besitzen und/oder verkünden keine extremistische Einstellungen, wurden niemals einer Gewalttat schuldig gesprochen;
5. Sie verleugnen keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Geschichte der Menschheit (einschließlich des Holocaust, des Völkermordes an den Armeniern und anderen Massakern);
6. Sie sind keine leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Familienangehörigen von Mitgliedern und Mitarbeitern des Sekretariats, der Auswahlkommission, des unabhängigen Beobachters oder der Stiftung.
4. NOMINIERUNGSPROZESS: PRÜFUNG
Die Stiftung wählt drei bis fünf Aurora-Helden aus. Jeder Aurora-Held wird gebeten, bis zu drei Organisationen zu benennen, die im öffentlichen Interesse handeln und die Arbeit des jeweiligen Aurora-Helden inspiriert haben und dem Geist des Aurora-Preises entsprechen. Diese Organisationen müssen ihre Aktivitäten rechtmäßig auf gemeinnütziger Basis durchführen, über Leitungsstrukturen verfügen und Finanzberichte veröffentlichen, aus denen hervorgeht, dass sie mindestens drei Jahre lang eine Mission zum Wohle der Menschheit verfolgt haben. Zudem dürfen sie keine politische Zugehörigkeit aufweisen und weder Diskriminierung noch Extremismus oder Fanatismus fördern und auch niemals an irgendwelchen menschenunwürdigen Aktivitäten beteiligt gewesen sein. Die Stiftung überprüft die Aurora-Helden und die von ihnen vorgeschlagenen Organisationen wie hier dargelegt und sie kann auch einen Aurora-Helden auffordern, eine andere Organisation zu benennen, die diese Kriterien erfüllt. Die Foundation wählt dann den Preisträger aus und verkündet ihn als Preisträger und die von ihm ausgewählte(n) Organisation(en).
Die Preisgelder sind für Investitions- oder Dienstleistungsprojekte bestimmt und können in Teilbeträgen entsprechend den Vereinbarungen mit dem Preisträger und den vom Preisträger bestimmten und von der Stiftung akzeptierten Organisationen ausgezahlt werden.
5. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
Sie sichern zu und garantieren das Folgende:
1. Alle Informationen, die Sie bei der Einsendung Ihrer Nominierung für den Aurora-Preis über sich oder die von Ihnen vertretene Organisation bereitgestellt haben, sind korrekt, präzise, vollständig und verletzen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage des freien Willens, unparteiischer Beurteilung und Überzeugung nicht die Rechte anderer; und Sie sind keiner Einschränkung unterworfen, die Sie an der Einsendung dieser Nominierung oder Beweise hindern würde oder die Foundation an der Nutzung dieser von Ihnen während des Auswahlprozesses für den Aurora-Preis bereitgestellten Information hindern würde;
2. Sie sind damit einverstanden, dass die Foundation Sie kontaktiert, falls Ihre Nominierung in die Kurzauswahl aufgenommen wurde, und dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen zu diesem Zeitpunkt erreichbar sein werden;
3. Nach bestem Wissen und Gewissen sind alle von Ihnen hochgeladenen Beweise präzise und öffentlich zugänglich und Sie haben präzise die Quellen Ihrer Belege identifiziert und mit Datum versehen. Sollte das von Ihnen eingereichte Beweismaterial (Video, Audio, etc.) nicht in englischer Sprache sein, behält sich das Aurora-Preis-Sekretariat das Recht vor, ausgewählte Passagen ins Englische zu übersetzen, sofern diese die Taten des Nominierten abschließend bestätigen können. Falls Sie sowohl englischsprachiges und nichtenglischsprachiges Material einreichen, wird das englischsprachige Material prioritär behandelt.
6. VERWENDUNG PERSÖNLICHER DATEN
Sie stimmen zu, dass die Foundation Ihren Namen und gegebenenfalls den Namen der von Ihnen vertretenen Organisation und / oder Ihr Bild, Ihre Beschreibung oder biografische Informationen nutzen darf, um Sie hinsichtlich Ihrer Nominierung und für Werbezwecke und Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Aurora-Preis zu kontaktieren, inklusive, aber nicht darauf beschränkt, der Veröffentlichung Ihres Namens und des Namens der von Ihnen vertretenen Organisation auf der Website von Aurora-Preis.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Foundation ist nicht verantwortlich und kann nicht dafür haftbar gemacht werden, falls irgendwelche Probleme hinsichtlich Online-Computer-Systeme oder Computerausstattung, Software oder Ähnlichem auftreten, oder Nominierungen verspätet, verloren, unvollständig, unleserlich, fehlerhaft sind oder Übertragungsfehler aufgrund technischer Probleme, Verkehrsstaus im Internet oder auf der Website, oder einer Kombination dieser auftreten oder menschliche Fehler inklusive, aber nicht darauf beschränkt, jeglicher Beschädigung von Computern als Folge der Teilnahme am Nominierungsprozess. Nachweise für eine Übertragung der Nominierung werden nicht als Nachweis des Eingangs erachtet. Nominierungen in großer Anzahl, von Agenturen oder Dritten werden nicht akzeptiert. Es gelten alle Bundes-, staatlichen und lokalen Gesetze. Sie sind dort ungültig, wo sie gesetzlich verboten oder eingeschränkt sind.
8. RECHTSPRECHUNG
Diese Bedingungen und alle Fragen zu der Herstellung, Interpretation, Richtigkeit und Durchführung innerhalb dieser Bedingungen schließen nichtvertragliche Ansprüche oder Streitigkeiten ein und werden durch materielles Recht des Staates Delaware (USA) bestimmt, ausserhalb Fragen des Kollisionsrechtes mit Ausnahme der Angelegenheiten der Arbitration, die vom Federal Arbitration Act bestimmt werden. Über jede Auseinandersetzung mit der Foundation in Bezug auf den Aurora-Preis, dem Nominierungs- oder dem Auswahlprozess entscheidet ein Schiedsgericht und nur nach konkreten Einzelfällen und nicht auf Basis von Sammelklagen. Ansprüche können nicht über Sammelklagen oder Sammelklagenverfahren geltend gemacht werden. Jede Arbitration wird von der von American Arbitration Association durchgeführt und findet in den USA statt. Eine Mängelbeseitigung hinsichtlich des Aurora-Preises oder des Nominierungs- oder des Auswahlprozesses beschränkt sich auf tatsächliche Schäden. In keinster Weise stehen einem der Parteien Ersatzansprüche für Straf-, exemplarische, Folge- oder zufällige Schäden, oder für Anwaltskosten oder andere Kosten im Rahmen einer Auseinandersetzung hinsichtlich des Aurora-Preises oder des Nominierungs- oder des Auswahlprozesses zu; bis zum maximalen Umfang sind solche Schäden, Gebühren oder Kosten vom anwendbaren Recht ausgeschlossen.
Diejenigen, die die Website auf https://auroraprize.com besuchen oder Nominierungen von außerhalb der Vereinigten Staaten einreichen, sind für die Einhaltung lokaler Gesetze verantwortlich, wenn zutreffend. Die Foundation behält sich das Recht vor, die Erreichbarkeit der Website jederzeit nach eigenem Ermessen für jedwede Person, geografische Region oder Rechtsprechung einzuschränken. Informationen, die die Foundation gesammelt hat, können in den Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder anderen Rechtsprechungen gespeichert und verarbeitet werden. Durch die Nutzung der Website oder die Einsendung einer Nominierung akzeptieren Sie die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Informationen in den Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder anderen Rechtsprechungen und nach ausschließlichem Ermessen der Foundation.
9. VERTRAGSVERFEHLUNG
Die Foundation behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Nominierung, die nicht diesen AGB entspricht, oder jeglichen Nominierenden, dessen Verhalten diesen AGB zuwiderläuft, aus dem Verfahren auszuschließen. Im Falle von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle behält sich die Foundation das Recht vor, die Preise zurückzuziehen, zu ändern oder abzusagen und Sie stimmen zu, dass keine Haftungsansprüche gegenüber der Foundation als Folge dessen geltend gemacht werden können.
10. ÄNDERUNGEN UND BENACHRICHTIGUNG
Die Foundation behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit nach ihrem Ermessen zu ändern und indem Sie diese AGB akzeptieren, akzeptieren Sie auch jegliche und alle weiteren Änderungen, die von der Foundation in Zukunft getätigt werden könnten. Im Falle solcher Änderungen oder Ergänzungen wird die Foundation eine veränderte Version der AGB auf https://auroraprize.com hochladen, womit eine Benachrichtigung an Sie über die Änderung der AGB konstituiert wird. Diese AGB repräsentieren die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und der Foundation hinsichtlich des Aurora-Preises und der dazugehörigen Themengebiete. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser AGB wird nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen beeinträchtigen; diese bleiben in Kraft und werden so ausgelegt, als ob die ungültige oder illegale Bestimmung gar nicht in den AGB enthalten wäre. Die Nichtdurchsetzung einer dieser Bestimmungen stellt keinen Verzicht auf die Einhaltung dieser AGB dar. Keine Änderung oder Verzichtserklärung hinsichtlich dieser AGB kann wirksam werden, außer durch schriftliche Zustimmung vonseiten der Foundation.